
Die AGB der Leadworks UG (haftungsbeschränkt) finden Anwendung bei allen Geschäften, die zwischen Leadworks und einer dritten Partei abgeschlossen werden. Sie werden anerkannt durch die Erteilung eines Auftrages oder durch Entgegennahme einer Lieferung. Andere Geschäftsbedingungen werden von uns, auch ohne schriftlichen Widerspruch, nicht akzeptiert.
1. Vertragsschluss, Kampagnenstart
Der Vertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung und damit Bestätigung eines Auftrages. Diese Bestätigung muss schriftlich, per Fax oder durch Senden eines Emails erfolgen.
Wird ein Auftrag nach Erteilung einer Auftragsbestätigung storniert, so ist Leadworks berechtigt 20% des Auftragswertes als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Eine Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber sowie die Anlieferung von Grafiken, Werbetexten und alle besonderen Vereinbarungen müssen spätestens 3 Werktage vor Beginn der Dienstleistung bzw. Durchführung der Kampagne erfolgen. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung bzw. nachträglicher Änderung der Vorlagen wird keine Gewähr für einen vereinbarten Termin zur Verbreitung des Werbemittels übernommen. Eine Kampagne, ausgenommen Co.-Sponsoring Kampagnen, bedarf der Freigabe durch den Auftraggeber. Diese muss umgehend erfolgen und eventuelle Fehler müssen beanstandet werden.
2. Kündigung
Ein erteilter Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Zahlungsbedingungen
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die zur Verfügung
gestellten Adressen und erbrachten Dienstleistungen Eigentum von Leadworks.
Sofern dem Vertragspartner Daten oder Dienstleistungen ohne Vorkasseleistung zur Verfügung gestellt wurden oder eine Kampagne ohne vorherige Zahlung der vereinbarten Honorare durchgeführt wurde, verpflichtet sich der Auftraggeber, innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt diese vollständig zu begleichen.
4. Datenlieferung / -rückgabe
Leadworks ist bestrebt seine Adresslisten stets aktuell zu halten. Aufgrund der natürlichen Fluktuation innerhalb der Userguppen kann sie für die Aktualität jedoch keine Gewähr übernehmen. Ebenso kann Leadworks nicht gewährleisten, dass ein User bei der Datenerfassung sich als derjenige ausgibt, der er auch tatsächlich ist.
Bei Email Versendungen beschickt Leadworks in der Regel 5-10 % mehr Adressen, als im Auftrag vereinbart.
Bei einem Auftrag zur Adressgenerierung können Doubletten sowie invalide Leads (= ein nicht existenter Datensatz) mit einer Frist von 14 Tagen nach Auslieferung zurück gegeben werden. Ein etwaiges Guthaben wird entweder mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder es erfolgt eine Gutschrift.
5. Abrechnung
Grundlage für die Abrechnung von Kampagnen ist das Reporting des Servers von Leadworks. Nach Abschluss einer Kampagne und Erhalt des Endreportings können Reklamationen abrechnungs- und kompensationstechnisch nur innerhalb, der Rückgabefrist für Retouren (Ziff.4) berücksichtigt werden. Eine Publisher Vergütung erfolgt grundsätzlich erst nach Bezahlung durch den Kunden.
6. Nutzung von Adressen
Die, von Leadworks gelieferten Adressen unterliegen dem Datenbankurheberrechtsschutz und dürfen daher nur in dem mit Leadworks vereinbarten Umfang vom Auftraggeber genutzt werden. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.
Daten von Personen, die aufgrund von Werbung mit dem Kunden in Interaktion treten (Abgabe einer Bestellung, Anforderung eines Angebotes), unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Kunden keiner Beschränkung. Bei Leadworks gekaufte Adressen stehen dem Kunden in der Regel zur unbegrenzten Nutzung zur Verfügung. Ausnahmen bilden individuell getroffene Vereinbarungen, die in jedem Fall der Schriftform bedürfen.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die ihr von der jeweils
anderen Partei zum Zwecke der Durchführung eines Auftrages zur Kenntnis gereicht
wurden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für Informationen, die vor Auftragserteilung bereits öffentlich zugänglich gemacht
wurden und/oder gemäß anwendbarer Gesetze, Vorschriften oder gerichtlicher
Verfügungen/Beschlüsse zwingend preis zu geben sind.
Diese Klausel behält ihre Gültigkeit auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages.
8. Ablehnung
Leadworks ist berechtigt Aufträge ab zu lehnen und bereits laufende Kampagnen vorzeitig ab zu brechen. Vereinbarte Honorare werden dann anteilig zurück erstattet.
9. Freistellung von Gewährleistung
Der Auftraggeber versichert und gewährleistet, dass er befugt ist den Auftrag zur Durchführung der Dienstleistung zu erteilen und alle erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Leadworks frei von allen Ansprüchen Dritter, die diesem wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf alle Kosten, die bei der notwendigen Verteidigung von Rechten gegenüber Dritten entstehen.
Das Vorstehende gilt ebenso für die vom Auftraggeber genannten Inhalte der Werbemittel, wie Verlinkungen oder Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweist.
10. Gewährleistung der Leadworks UG (haftungsbeschränkt)
Leadworks gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Durchführung von Kampagnen. Es ist allerdings bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, eine vollkommen fehlerfreie Abwicklung zu garantieren.
Ein Fehler in der Durchführung liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
11. Anwendbares Recht
Für Geschäftsbeziehungen mit Leadworks kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
12. Gerichtstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Leadworks GbR.. Bei Rechtsbeziehungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Leadworks GbR..
Soweit Ansprüche der Leadworks nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Leadworks UG (haftungsbeschränkt) vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die ihrem Zweck möglichst Nahe kommt.